Erbrecht
In diesem Bereich beraten wir unsere Mandanten hauptsächlich bei
- der Gestaltung der Erbfolge und Vermögensnachfolge
- der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen
- der Durchsetzung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- der der Erbscheinsanträge/ Erbausschlagung
- der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- der Nachlassverwaltung
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