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Erbrecht

In diesem Bereich beraten wir unsere Mandanten hauptsächlich bei

  • der Gestaltung der Erbfolge und Vermögensnachfolge
  • der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen
  • der Durchsetzung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • der der Erbscheinsanträge/ Erbausschlagung
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • der Nachlassverwaltung

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