Familienrecht
Vor und nach Eheschließung beraten wir Sie hauptsächlich bei
- der Gestaltung von notariellen Eheverträgen
- der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Während der Trennung und der Scheidung unterstützen wir Sie außergerichtlich und in Prozessen in Fragen
- der Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht
- der Scheidungsvoraussetzungen nach internationalem Recht, insbesondere Scheidungen nach türkischem Recht
- der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- des Unterhalts
- des Versorgungsausgleichs
- der Vermögensauseinandersetzung
- des Zugewinnausgleichs
- der Erstellung von Erbverzichtsverträgen bis zur Scheidung
Wir beraten auch bei der Schließung und Aufhebung von Lebenspartnerschaften oder Gestaltung von Lebenspartnerschaftsverträgen.
Sollten Sie sich mit Ihrem Partner schon für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, haben Sie Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.
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