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Gebühren

Wir rechnen unsere anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, nach dem sich alle Anwälte in Deutschland richten müssen. Grundsätzlich kommt es auf den Gegenstandswert und die Art sowie den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Insbesondere in Fällen der außergerichtlichen Tätigkeit, wie für Beratung und Erstellung von Gutachten, werden Honorarvereinbarungen getroffen.

Die Einzelheiten bezüglich Ihres Falles können wir am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Die Anwaltskosten stehen jedenfalls in vielen Fällen von Anfang an fest und sind für Sie kalkulierbar. Sie werden je nach Verlauf Ihres Falles auf Wunsch über die Kosten aufgeklärt. Sie können davon ausgehen, dass wir unnötige Kostenrisiken für Sie vermeiden und Sie entsprechend beraten werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage. Und für den Fall, dass Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, haben Sie für die Beratung und außergerichtliche Vertretung in der Regel die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Regel die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir werden Sie hierzu beraten.

Die erforderlichen Formulare können Sie herunterladen:

Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe

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