Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im privaten und gewerblichen Mietrecht umfasst unsere Tätigkeit insbesondere
- die Beratung bei Eingehung von Mietverhältnissen
- den Entwurf von Gewerberaummietverträgen und Wohnraummietverträgen sowie die Aktualisierung bestehender Mietvertragsvordrucke/Vertragsbedingungen für Vermieter
- bei Betriebskostenabrechnungen die Unterstützung der Vermieter bei der Erstellung und der Mieter bei der Überprüfung
- die Unterstützung bei Auseinandersetzungen über Mängel und bei Mieterhöhungen
- die Beratung bei der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen einschließlich der Abfassung der Kündigungen und Fragen betreffend der Schönheitsreparaturen
- die Beratung und Unterstützung in Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und der Gemeinschaftsordnung Räumungsklagen
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