Rechtsanwälte und Notarin

INDIVIDUELLE KLASSE

ODER KLASSE TEAM.

Unsere

RECHTSANWÄLTE:

ULRIKE SOCHOR

Rechtsanwältin und MediatorIn

PINAR AVSAR-BIRNER

Rechtsanwältin

MARKUS MENZENDORFF

Rechtsanwalt

KATHARINA POLSCHER

Rechtsanwältin und Notarin

UNSERE RECHTSGEBIETE:

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der

– Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
– Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
– Durchführung von Abmahnungen und Kündigungen
– Beratung und Begleitung bei Abmahnungen und Kündigungen
– Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
– Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
– Prozessführung, insbesondere Kündigungsschutzklagen

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse übernehmen wir die Beratung und Prozessvertretung von Kapitalanlegern, die erhebliche Verluste durch die Beteiligung an Medienfonds erlitten haben. Dies gilt insbesondere für Beteiligungen an dem CFB Fonds 140 aber auch für VIP Medienfonds, Apollo, Cinerenta, etc. Die Verluste aus Beteiligungen an Medienfonds sind nicht immer auf die Marktlage zurückzuführen. In vielen Fällen liegt eine Falsch- oder Schlechtberatung vor. Anhand Ihrer Angaben und Belege zum Beratungsgespräch inklusive den Ihnen vorliegenden Fondsprospekten und Beteiligungsverträgen, sowie anhand der aktuellen Rechtsprechung, überprüfen wir Ihre Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.

Wir beraten und vertreten Sie hier im Bauordnungsrecht/ Baugenehmigungsverfahren, insbesondere

– bei der Bauantragstellung
– bei der Überprüfung von Baugenehmigungen
– bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
– im Vollverfahren
– im Verfahren der Teilgenehmigungen
– bei der Erteilung und Überprüfung von Bauvorbescheiden und Bauvoranfragen
– bei der Beantragung von Nutzungsänderungen

In diesem Bereich beraten wir unsere Mandanten hauptsächlich bei

– der Gestaltung der Erbfolge und Vermögensnachfolge
– der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen
– der Durchsetzung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
– der der Erbscheinsanträge/ Erbausschlagung
– der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Vor und nach Eheschließung beraten wir Sie hauptsächlich bei

– der Gestaltung von notariellen Eheverträgen
– der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Während der Trennung und der Scheidung unterstützen wir Sie außergerichtlich und in Prozessen in Fragen

– der Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht
– der Scheidungsvoraussetzungen nach internationalem Recht, insbesondere Scheidungen nach türkischem Recht
– der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
– des Unterhalts
– des Versorgungsausgleichs
– der Vermögensauseinandersetzung
– des Zugewinnausgleichs
– der Erstellung von Erbverzichtsverträgen bis zur Scheidung

Wir beraten auch bei der Schließung und Aufhebung von Lebenspartnerschaften oder Gestaltung von Lebenspartnerschaftsverträgen.

Sollten Sie sich mit Ihrem Partner schon für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, haben Sie Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, hauptsächlich

– bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), Praxisgründungen/Ärztegesellschaften, offene Handelsgesellschaften (oHG)
– auch ausländischer, insbesondere türkischer Unternehmen in der Bundesrepublik
– bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
– bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Auseinandersetzungsklagen
– bei Markenanmeldungen
– im Urheberrecht
– im Wettbewerbsrecht
– in Angelegenheiten des Handelsvertreterrechts
– im Internationalen Privatrecht (IPR)

Insbesondere entwerfen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Seit einigen Jahren treten verschiedene süd- und südosteuropäische, aber auch Staaten in Kleinasien und im nahen Osten an Deutsche Institutionen und Bürger heran und verlangen Kunstgegenstände “zurück”.

Prominentes Beispiel ist etwa der Pergamon-Altar und die weltberühmte Nofretete. Aber auch Sammler und Kunsthändler sind schon ins Fadenkreuz der rechtlich sehr fragwürdigen bis abwegigen Begehrlichkeiten ausländischer Staaten geraten. Im Jahre 2003 begann die Republik Italien mit ebenso übergriffigen wie im Ergebnis erfolglosen Rechtshilfeersuchen meine Kundschaft zu behelligen.

In jüngerer Zeit habe ich die Interessen meiner Mandanten in zahllosen Prozessen gegen Übergriffe der Republik Türkei und der Republik Irak erfolgreich behaupten können und bin jetzt aktuell in einen Konflikt zwischen den Staaten Israel und Iran geraten. Diese Streitigkeiten berühren die Zivil-, die Verwaltungs- und die Strafgerichtsbarkeit ebenso wie die entsprechenden Ministerien der betroffenen Bundesländer. Eine kleine Dienststelle beim Landeskriminalamt und ein einfacher Museumsangestellter hören nicht auf, der Öffentlichkeit zu suggerieren, es sei ein “Kulturgüterkrieg entbrannt” und es entstünde durch illegalen Kunsthandel so viel Schaden wie durch Drogen- oder Waffenschmuggel.

Mit diesem Unsinn machen sich die “Kulturgüterkriegstreiber” den Umstand zu nutze, dass die meisten Menschen antike Kunst nur aus dem Museum hinter Panzerglas kennen und nicht wissen, dass es seit gut 200 Jahren mehr Kunstgegenstände völlig legal in den Händen privater Sammler befinden, als in den Museen.

Seit 1870 gibt es in führenden europäischen Auktionshäusern in Paris, Brüssel, London und München u.v.a. regelmässig Kunstauktionen, in denen attische Bronzehelme, keltische Schnabelkannen und bronzezeitliche Waffen völlig legal vor den Augen der Behörden der Länder versteigert werden. Die Kataloge werden in der ganzen Welt öffentlich verbreitet.

Der Grundkonflikt im Medienrecht beruht auf der mangelnden Vereinbarkeit zweier gesellschaftlich gleich wichtigen Anliegen: Der allgemeinen Meinungsfreiheit (inkl. der Pressfreiheit) einerseits und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts andererseits.

Unser Hunger nach Informationen wächst mit dem Fortschritt der Technik. Während sich früher vornehmlich Fürstentöchter und Präsidentinnengattinen mit unerwünschten Presseberichten herumschlagen mussten, geraten heute – vor allem durch das Internet – auch weit weniger prominente Personen in einen unwillkommenen Öffentlichkeitsrummel.

Wir bearbeiten regelmässig Gerichtsverfahren, die die Unterlassung ehrverletzender Äusserungen, aber auch Entschädigungszahlungen für begangenes Unrecht zum Gegenstand haben.

Wir beraten und begleiten wir unsere Mandanten insbesondere bei

– der Gestaltung von Gewerberaummietverträgen und Wohnraummietverträgen
– der Überprüfung und Aktualisierung bestehender Mietvertragsvordrucke für Vermieter
– der Beratung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Vermieter
– Mieterhöhungsverfahren
– Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen
– der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
– der Kündigung und Räumungsklagen

Wir übernehmen für Sie nach einem Verkehrsunfall die komplette Unfallregulierung mit dem Gegner und der gegnerischen Versicherung. Das umfasst die Forderungsanmeldung wie auch die gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche wegen

– Ersatz der Reparaturkosten
– Ersatz des Nutzungsausfalls
– Ersatz der Mietwagenkosten
– Ersatz der Gutachterkosten
– Ersatz von Heilbehandlungskosten
– Schmerzensgeldforderungen

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns die Schadensregulierung von Anfang an übertragen. Sie haben dadurch mit der Regulierung des Unfallschadens keine Probleme. Dies gilt auch für den Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung.

Ferner beraten und verteidigen wir Sie

– in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren
– in Strafverfahren
– bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

Unsere Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst insbesondere die

– Gestaltung
– Prüfung
– Anpassung an die aktuelle Rechtslage
– Aufhebung
– Abwicklung
– die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte

von und aus Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in allen von uns bearbeiteten zivilrechtlichen Bereichen, insbesondere im

– Arbeitsrecht
– Bank- und Kapitalmarktrecht
– Erbrecht
– Familienrecht und Lebenspartnerschaftsrecht
– Grundstückskaufrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Kaufrecht
– privaten und gewerblichen Mietrecht

Auch durch die Bankenkrise gewinnt das Wirtschaftsstrafrecht in jüngster Zeit an anwachsender Bedeutung. Damit geraten neuerdings Kaufleute und einzelne Mitarbeiter der Bankhäuser oder Kapitalanlagegesellschaften persönlich in das Fadenkreuz der Staatsanwälte. Wir helfen unseren Kunden bei der Erstattung von Strafanzeigen und der Förderung der Ermittlungstätigkeiten.

Wir verteidigen aber auch Personen, denen zu Unrecht die Begehung von Wirtschaftsstraftaten angelastet werden. Es ist eine alte strategische Wahrheit, dass eine Verteidigung besser dem gelingt, der sich auch auf Angriffe versteht und umgekehrt.

UNSERE gebühren:

Wir rechnen unsere anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, nach dem sich alle Anwälte in Deutschland richten müssen. Grundsätzlich kommt es auf den Gegenstandswert und die Art sowie den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Insbesondere in Fällen der außergerichtlichen Tätigkeit, wie für Beratung und Erstellung von Gutachten, werden Honorarvereinbarungen getroffen.

Die Einzelheiten bezüglich Ihres Falles können wir am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Die Anwaltskosten stehen jedenfalls in vielen Fällen von Anfang an fest und sind für Sie kalkulierbar. Sie werden je nach Verlauf Ihres Falles auf Wunsch über die Kosten aufgeklärt. Sie können davon ausgehen, dass wir unnötige Kostenrisiken für Sie vermeiden und Sie entsprechend beraten werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage. Und für den Fall, dass Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, haben Sie für die Beratung und außergerichtliche Vertretung in der Regel die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Regel die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir werden Sie hierzu beraten.

Die erforderlichen Formulare können Sie herunterladen: